Reiserecht
Wir Deutschen gelten als Weltmeister im Verreisen. Leider gibt es neben schönen Urlaubserlebnissen
oft auch „böse Überraschungen“. Hier helfen die gesetzlichen Regelungen das Reiserechts. Mit Hilfe
dieser Vorschriften gelingt es, dass für den Urlaub investierte Geld ganz oder teilweise wieder
erstattet zu bekommen, wenn das Hotel oder der Urlaubsort nicht das hielt, was im Reisebüro oder
im Internet versprochen wurde.
Das Reiserecht regelt die Ansprüche des Reisenden bereits vor Reiseantritt, beispielsweise die Frage,
wann ist der Rücktritt von der Reise möglich, was muss erstattet werden usw. Darüber hinaus finden
sich Regelungen, die im Falle der vorzeitigen Beendigung der Reise (durch höhere Gewalt o.ä.) helfen.
Schließlich sind die Bestimmungen des Reiserechts dazu da, die Ansprüche des Reisenden nach dem
vertraglichen Reiseende zu sichern. Wichtigste Ansprüche sind hier die Minderung des Reisepreises
und die Geltendmachung von Schadenersatz wegen aufgetretener Mängel wie z. B. die berühmte lärmende
Baustelle neben dem Ferienappartement, wobei man hier wissen muss, dass es gilt, wichtige gesetzlich
vorgeschriebene Fristen einzuhalten.
Aber nicht nur Ansprüche aus der großen Urlaubsreise sind hier wichtig. Immer größere Bedeutung
gewinnen auch Ansprüche wegen der Verspätung eines Zuges oder Flugzeuges, die unter bestimmten
Umständen auch eine Entschädigungszahlung, zum Beispiel in Form der Erstattung eines Teil des
gezahlten Preises, zur Folge haben können.
Auch hierzu berate ich Sie gern.
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