Verwaltungsrecht
Die Handlungen der öffentlichen Verwaltung gegenüber den Bürgern regelt das
Verwaltungsverfahrensrecht, so zum Beispiel die Voraussetzungen für
Verwaltungsakte wie Baugenehmigungen und Gebührenbescheide.
Hierzu gehören u.a. die Anhörung der Betroffenen und verschiedene andere
Mitwirkungsrechte. Wie sich Bürger gegen Handlungen der Verwaltung wehren
können wird darüber hinaus im Verwaltungsprozessrecht geregelt.
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